WCAG-konformes Webdesign
Wir entwickeln Design Systeme, bei denen Farben, Typografie und Abstände von Grund auf barrierefrei sind. Das sichert das Branding ab und spart Zeit in der Webentwicklung.
Eine Website, die nicht von allen genutzt werden kann, ist ein unfertiges Produkt. Wir beweisen, dass sich erstklassiges Design und digitale Barrierefreiheit nicht gegenseitig ausschließen. Wir schaffen inklusive Erlebnisse, die Marken stärken, den Anforderungen der WCAG-Standards entsprechen und niemanden ausschließen.

Viele preisgekrönte Websites sind im Alltag unbrauchbar. Zu geringe Kontraste oder winzige Navigationselemente mögen in Meetings schick aussehen, sind für Millionen von Menschen jedoch eine unüberwindbare Hürde. Wer Design über Zugänglichkeit stellt, verliert Kunden und riskiert teure Konsequenzen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Wir lösen diesen Konflikt und vereinen inklusives Webdesign mit kompromissloser Usability.
Wir entwickeln Design Systeme, bei denen Farben, Typografie und Abstände von Grund auf barrierefrei sind. Das sichert das Branding ab und spart Zeit in der Webentwicklung.
Wir gestalten Bedienelemente, die klares visuelles Feedback liefern – unabhängig davon, ob sie per Maus, Touchscreen oder Tastatur bedient werden.
Wir strukturieren Inhalte so, dass sie für Menschen, Screenreader und Suchmaschinen (SEO) logisch erfassbar sind. Das wirkt sich direkt auf die Sichtbarkeit in KI-Suchmaschinen (GEO) aus.
Volle Rechtssicherheit: Wir begleiten Sie bis zur gesetzlich geforderten „Erklärung zur Barrierefreiheit“ für Ihr digitales Produkt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit Juni 2025 viele Unternehmen im B2C-Umfeld zur digitalen Zugänglichkeit. Betroffen sind E-Commerce-Plattformen, Onlineshops, Buchungssysteme sowie digitale Dienstleistungen, zum Beispiel aus den Bereichen Banken und Personenverkehr.
Der gesetzliche Maßstab ist dabei die Einhaltung der WCAG-2.2-Richtlinien (Level AA). Bei Nichtbeachtung drohen behördliche Aufsichtsmaßnahmen, Abmahnungen sowie Bußgelder von bis zu 100.000 Euro gemäß § 16 BFSG. Ein barrierefreies Designsystem schützt vor rechtlichen Risiken und macht digitale Angebote gleichzeitig für neue Zielgruppen zugänglich.
Nein, absolut nicht. Barrierefreies Design bedeutet nicht den Verzicht auf Ästhetik, sondern die kluge Nutzung von Kontrasten, Raum und Typografie. Ein gut strukturiertes, inklusives Design wirkt modern, hochwertig und aufgeräumt.
Das Logo selbst muss in der Regel nicht verändert werden. Vielmehr geht es darum, wie die Markenfarben auf digitalen Flächen kombiniert werden, um das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1 zwischen Hintergründen und Texten zu erreichen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 für viele B2C-Unternehmen, E-Commerce-Anbieter und Anbieter digitaler Dienstleistungen in Deutschland verbindlich.
Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitspflicht können die Marktüberwachungsbehörden die Einstellung des Online-Dienstes anordnen oder Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.
Wir freuen uns über Anfragen zu Projekten, dauerhaften Zusammenarbeiten, Agenturwechseln sowie Pitches und Ausschreibungen.



